AGB
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Die Instrumente und Bögen, die bei Geigenbau Burger GmbH hinterlegt wurden, sind bis zu einem Wert von 50'000 CHF gegen Diebstahl, Wasserschaden, Feuerschaden und Naturkatastrophen versichert. Bei Gegenständen eines höheren Wertes muss eine gesonderte Übereinkunft getroffen werden.
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Wenn ein Kostenvoranschlag um 10% überschritten wird, wird das mündliche oder schriftliche Einverständnis des Auftraggebers eingeholt.
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Bei einer voraussichtlichen Terminüberschreitung, wird der Kunde über die Gründe informiert und ein neuer Termin wird festgelegt.
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Die Verkaufsgegenstände bleiben im Besitz der Geigenbau Burger GmbH bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages.
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Die Geigenbau Burger GmbH hält sich ein Zurückhaltungsrecht vor um die Begleichung der Rechnungen sicherzustellen.
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Die Geigenbau Burger GmbH bewahrt die ersetzten Teile bis zur Festigstellung und Übergabe der Restauration/ Reparatur auf. Danach kann die Geigenbau Burger GmbH diese, bei nicht verlangen, entsorgen.
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Im Verlauf einer Restauration, dokumentieren wir jeden Arbeitschritt und seine Dauer im Vergleich zum Kostenvoranschlag. Eine Endabrechnung enthält die wichtigsten Etappen, eine detaillierte Dokumentation (Fotos, Arbeitsverlauf...) kann eingesehen werden.
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